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Viele Staatsanwälte sind Verbrecher in schwarzen Roben, und viele Richter deren Helfer
Zur falschen Zeit am falschen Ort, und schon haben ehrliche Bürger ein Problem. Dubiose Zeugen, die im Geiste etwas gesehen haben wollen und aus ihrer Phantasie heraus konstruieren, garniert mit Gutachten von Leuten, die oft von der Materie keine Ahnung haben (wollen) - und schon wird Anklage erhoben mit dem alleinigen Ziel, wie ein unantastbarer Gott abstrafen zu dürfen.
Selbst Beweise, wie verschwommene Fotos, wo man kaum was erkennen kann, werden von durchgeknallten Gutachtern als eindeutig identifizierbar erklärt, mit Fingerzeig auf ehrbare Personen.
Eindeutig formulierte Schriftstücke werden von vielen Staatsanwälten und Richtern so verdreht wiedergegeben, wie sie zwar zu einer Verurteilung reichen, aber halt an der tatsächlichen Beweislage vorbei zielen.
Vermeintliche Täter werden in Polizeigewahrsam eingeschüchtert, Geständnisse erpresst, ohne Rechtsbelehrung. (siehe u.a. Ulvi Kulac)
Viele ehrbare Beschuldigte sollen dann auch noch ihre Unschuld beweisen (Beweisumkehr), was an krimineller Dreistigkeit kaum mehr zu überbieten ist.
So wird Recht und Gesetz bei den Menschen angewendet, die sich weder gute Anwälte leisten können, noch über öffentliche Einflüsse verfügen.
Möglich macht diesen rechtsfreien Zustand die bundesdeutsche Politik mit ihren regierenden und opositionellen Parteien. Sozial vollgefressene kriminelle Richter und Rechtsanwälte, in den Parlamenten sitzend, erarbeiten die Rahmenbedingungen dafür, das Juristen Narrenfreiheit haben und in aller Regel straffrei ausgehen.
Ein Blick in hunderttausende Akten würde ausreichen, um folgende Verstösse (Rechtsbeugungen) belegen zu können:
§ 168b StPO
Das Gesamtergebnis ist von der Staatsanwaltschaft aktenkundig zu machen.
§ 160 StPO
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu berücksichtigen und zu bewerten, und sich dabei an die tatsächliche objektive Beweislage zu halten.
§ 136a StPO
Die Täuschung bei der Vernehmung ist verboten, daß der Angeschuldigte aufgrund nicht vorhandener Beweise oder Zeugenaussagen überführt sei.
§ 383 StPO
Die Einstellung des Verfahren ist jederzeit möglich, wenn sich die Anschuldigungen nicht zweifelsfrei erweisen lassen.
§ 267 StGB
Urkundenfälschung, wenn die Staatsanwaltschaft Beweise verfälscht zitiert.
§ 274I StGB
Urkundenunterdrückung, wenn die Staatsanwaltschaft entlastendes Material vorenthält/falsch bewertet.
§ 164 StGB
Falsche Verdächtigungen = Rufmord
§ 186 StPO
Üble Nachrede, wer einem anderen eine strafbare Handlung unterstellt, vorsätzlich, wider besseren Wissens.
§ 187 StPO
Verleumdung, Rufschädigung, die vorsätzlich darauf abzielt, die Person zu diffamieren, an Fakten vorbei
§ 243-4StPO
Der Angeschuldigte ist über seine Rechte zu belehren, nach den Maßgaben des § 136 StPO, wo ihm freisteht, daß er in schriftlicher und mündlicher Form alles vortragen kann, was ihn zu seiner Verteidigung dienlich erscheint.
Art.6 M.-rechte Jeder gilt als unschuldig, und muß seine Unschuld nicht nachweisen.
In deutschen Gerichtsverhandlungen hat man immer mehr das Gefühl, die Urteile sind bereits vorher festgelegt und abgesprochen, die Verhandlungen nichts weiter als wie schäbige öffentlichkeitswirksame Theaterveranstaltungen.
Die Grossen lässt man, trotz eindeutiger Beweise, laufen oder gibt ihnen lapidare Bewährungsstrafen; bei den Kleinen genügt ein blosser Verdacht um sie abzuurteilen.
Diese Art von politisch gesteuerter unabhängiger Justiz hatten wir bereits im III.-Reich und in der DDR.
Auch damals wurden Kritiker, welche diese Sauereien öffentlich bekannt machten, von kriminellen Juristen abgeurteilt und dann eingesperrt. Damals gab es Konzentrationslager, heute wird in deutschen Knästen psychisch gefoltert = Inhaftierte in Erdbunker eingesperrt.
Das Schlimme dabei ist, Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte decken diese Sauereien vorbehaltlos, indem Eingaben von einfachen Bürgern willkürlich abgeschmettert werden.